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Die Wettfahrtleitung und die Veranstalter und die beteiligten Erfüllungs und Verrichtungsgehilfen übernehmen gegenüber den beteiligten Regattateilnehmern keine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden aller Art und deren Folgen, soweit diese nicht durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Veranstalters (Kardinalspflicht) entstanden sind. Bei der Verletzung von Haupt-/bzw. vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten) ist die Haftung des Veranstalters in Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Dies gilt auch für die Verursachung der Schäden durch Personen, die Schlepp- Sicherungs- und Bergungsfahrzeuge zur Verfügung stellen, diese führen oder bei deren Einsatz behilflich sind. Es wird ausdrücklich bestätigt, dass das gemeldete Boot und der dazu gehörige Bootsführer alle Anforderungen an Personen und Material erfüllt, die für eine Teilnahme an der Veranstaltung notwendig sind. Dies gilt insbesondere für den Ausbildungsstand, die körperliche Eignung des Bootsführer sowie deren Mannschaft und die Sicherheit des Bootes. Es wird anerkannt, dass die Wettfahrtleiter und Veranstalter dafür keine Verantwortung übernehmen können. Ich verpflichte mich die gültigen WR der ISAF und die WO des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Segelanweisungen einzuhalten und erkenne diese ausdrücklich an.
Tagesansicht (Laupheim) Beaufort Skala