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Herzlich Willkommen

beim Segelclub Laupheim. Unser Verein wurde 1979 mit dem Ziel der Förderung und Pflege des Segelsports in Laupheim gegründet.

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Knaudelregatta Ausschreibung Optis

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14. – 15. September 2024
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Veranstalter

Segelclub Laupheim e.V.
www.scla.eu

Klasse

Optimist B und C

Startberechtigt sind alle Seglerinnen und Segler der Jahrgänge 2009 und jünger (A- und B- Segler).

Zur Kennzeichnung der Teilnahme in der Klasse Opti C muß ein gelbes Band an dem Sprietende gefahren werden (wird bei der Registrierung ausgegeben).

 

Ort

Baggersee im Freizeitbereich Rißtal
88471 Laupheim

Zeitplan

Samstag 14.09.2024
12:00 Uhr Begrüßung und Steuerleutebesprechung
Der Start des 1. Laufes sowie aller weiteren Läufe werden bekannt gegeben.
ab ca. 19:00 Uhr Rahmenprogramm
Sonntag 15.09.2024
Am letzten Wettfahrttag wird kein Ankündigungssignal nach 14:30 Uhr gegeben.

Meldungen:

Vorzugsweise Online: www.scla.eu
Notfalls per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Anschrift:

Jürgen Geiselmann
Welsche Höfe 23/2
88471 Laupheim

Die Haftungsfreizeichnungsklausel und die Anwesenheitsliste ist von den Erziehungsberechtigen zu unterschreiben und bei Ankunft der Wettfahrtleitung vorzulegen. Ohne die Unterschrift der Erziehungsberechtigten wird der Teilnehmer von der Wettfahrt ausgeschlossen.
Das Meldeformular kann aus dem Internet heruntergeladen werden.

 

Meldeschluss

Meldegeld

Startgeld 35,- €, zahlbar bis 06.09.2024 über die Kontonummer die in der Ausschreibung steht.

Startgeld 45,- €, zahlbar am 14.09.2024 zwischen 10:00 Uhr und 11:30 Uhr am 14.09.2024.

Das Meldegeld deckt die gesamte Verpflegung pauschal für Segler und eine Begleitperson ab.

 

 

 

Anfahrt und Unterkunft

B30 Ulm – Friedrichshafen, Abfahrt Laupheim Süd oder Abfahrt Laupheim Nord, fahren Sie stadteinwärts und folgen der Beschilderung Bahnhof West / Baggersee-Freizeitbereich Rißtal. Unser Gelände liegt an der Seeseite entlang der Bahnlinie Ulm – Friedrichshafen. Stadtplan und Hotels siehe im Internet unter www.laupheim.de . Campingmöglichkeit auf dem Gelände des Segelclub Laupheim e.V. oder auf angrenzenden öffentlichen Flächen begrenzt möglich.
Die Wettfahrtleitung macht darauf aufmerksam, dass gemäß Rechtsverordnung der Stadt Laupheim Hunde am See nicht gestattet sind.

Wertung

Nach dem Low-Point-System gemäß WR Anhang A
Geplant sind 5 Wettfahrten, Bei 1-3 Wettfahrten werden alle gewertet,ab 4 durchgeführten Wettfahrten wird die schlechteste Wettfahrt gestrichen.

Wettbewerbsbestimmungen

Die Wettfahrten werden nach den gültigen WR der ISAF, den Ordnungsvorschriften Regattaregeln des DSV, den Segelanweisungen, den Sondervorschriften der Ausschreibung, sowie den Klassenvorschriften der Optimistenklasse ausgesegelt. Die Wettfahrtleitung behält sich vor, Segler nach zweimaligem Verstoß gegen die WR 42 (unerlaubte Vortriebsmittel) von der Wettfahrt auszuschließen. Boote ohne Unterscheidungsnummer können nicht starten. Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung für Regatten vorhanden sein. Der Nachweis ist auf Verlangen dem durchführenden Verein vorzulegen.

Werbung

Falls Klassenregeln nichts vorschreiben, wird Werbung nach Kategorie C eingestuft.

Sicherheit

Während der Vorbereitung zu den Wettfahrten und während den Wettfahrten sind geeignete Schwimmwesten zu tragen. Die Wettfahrtleitung behält sich das Recht vor, ihr ungeeignet erscheinende Schwimmwesten als Rettungswesten nicht anzuerkennen. Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des DODV.

Teilnahmebedingungen

Der Steuermann muss Mitglied eines Vereines sein, der einem regionalen Verband der ISAF angeschlossen ist (gemäß WR 75.2), und für sein Boot einen gültigen Messbrief zur Verfügung der Wettfahrtleitung halten (Ergänzung WR 78).

Haftung

Die Wettfahrtleitung und die Veranstalter und die beteiligten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen übernehmen gegenüber den beteiligten Regattateilnehmern keine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden aller Art und deren Folgen, soweit diese nicht durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Veranstalters (Kardinalspflicht) entstanden sind. Bei der Verletzung von Haupt-/bzw. vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten) ist die Haftung des Veranstalters in Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Dies gilt auch für die Verursachung der Schäden durch Personen, die Schlepp-, Sicherungs- und Bergungsfahrzeuge zur Verfügung stellen, diese führen oder bei deren Einsatz behilflich sind.

Es wird ausdrücklich bestätigt, dass das gemeldete Boot und der dazu gehörige Bootsführer alle Anforderungen an Personen und Material erfüllt, die für eine Teilnahme an der Veranstaltung notwendig sind. Dies gilt insbesondere für den Ausbildungsstand, die körperliche Eignung des Bootsführer sowie deren Mannschaft und die Sicherheit des Bootes. Es wird anerkannt, dass die Wettfahrtleiter und Veranstalter dafür keine Verantwortung übernehmen können.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die gültigen WR der ISAF und die WO des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Segelanweisungen einzuhalten und anzuerkennen.

 
 
 
 

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14. – 15. September 2024

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