Knaudelregatta Ausschreibung Optis
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14. – 15. September 2024
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VeranstalterSegelclub Laupheim e.V. |
KlasseOptimist B und C Startberechtigt sind alle Seglerinnen und Segler der Jahrgänge 2009 und jünger (A- und B- Segler). Zur Kennzeichnung der Teilnahme in der Klasse Opti C muß ein gelbes Band an dem Sprietende gefahren werden (wird bei der Registrierung ausgegeben).
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OrtBaggersee im Freizeitbereich Rißtal |
ZeitplanSamstag 14.09.2024 |
Meldungen: |
Vorzugsweise Online: www.scla.eu Notfalls per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Anschrift: Jürgen GeiselmannWelsche Höfe 23/288471 Laupheim Die Haftungsfreizeichnungsklausel und die Anwesenheitsliste ist von den Erziehungsberechtigen zu unterschreiben und bei Ankunft der Wettfahrtleitung vorzulegen. Ohne die Unterschrift der Erziehungsberechtigten wird der Teilnehmer von der Wettfahrt ausgeschlossen. |
MeldeschlussMeldegeld |
Startgeld 35,- €, zahlbar bis 06.09.2024 über die Kontonummer die in der Ausschreibung steht. Startgeld 45,- €, zahlbar am 14.09.2024 zwischen 10:00 Uhr und 11:30 Uhr am 14.09.2024. Das Meldegeld deckt die gesamte Verpflegung pauschal für Segler und eine Begleitperson ab.
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Anfahrt und UnterkunftB30 Ulm – Friedrichshafen, Abfahrt Laupheim Süd oder Abfahrt Laupheim Nord, fahren Sie stadteinwärts und folgen der Beschilderung Bahnhof West / Baggersee-Freizeitbereich Rißtal. Unser Gelände liegt an der Seeseite entlang der Bahnlinie Ulm – Friedrichshafen. Stadtplan und Hotels siehe im Internet unter www.laupheim.de . Campingmöglichkeit auf dem Gelände des Segelclub Laupheim e.V. oder auf angrenzenden öffentlichen Flächen begrenzt möglich. |
WertungNach dem Low-Point-System gemäß WR Anhang A |
WettbewerbsbestimmungenDie Wettfahrten werden nach den gültigen WR der ISAF, den Ordnungsvorschriften Regattaregeln des DSV, den Segelanweisungen, den Sondervorschriften der Ausschreibung, sowie den Klassenvorschriften der Optimistenklasse ausgesegelt. Die Wettfahrtleitung behält sich vor, Segler nach zweimaligem Verstoß gegen die WR 42 (unerlaubte Vortriebsmittel) von der Wettfahrt auszuschließen. Boote ohne Unterscheidungsnummer können nicht starten. Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung für Regatten vorhanden sein. Der Nachweis ist auf Verlangen dem durchführenden Verein vorzulegen. |
WerbungFalls Klassenregeln nichts vorschreiben, wird Werbung nach Kategorie C eingestuft. |
SicherheitWährend der Vorbereitung zu den Wettfahrten und während den Wettfahrten sind geeignete Schwimmwesten zu tragen. Die Wettfahrtleitung behält sich das Recht vor, ihr ungeeignet erscheinende Schwimmwesten als Rettungswesten nicht anzuerkennen. Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des DODV. |
TeilnahmebedingungenDer Steuermann muss Mitglied eines Vereines sein, der einem regionalen Verband der ISAF angeschlossen ist (gemäß WR 75.2), und für sein Boot einen gültigen Messbrief zur Verfügung der Wettfahrtleitung halten (Ergänzung WR 78). |
HaftungDie Wettfahrtleitung und die Veranstalter und die beteiligten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen übernehmen gegenüber den beteiligten Regattateilnehmern keine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden aller Art und deren Folgen, soweit diese nicht durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Veranstalters (Kardinalspflicht) entstanden sind. Bei der Verletzung von Haupt-/bzw. vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten) ist die Haftung des Veranstalters in Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Dies gilt auch für die Verursachung der Schäden durch Personen, die Schlepp-, Sicherungs- und Bergungsfahrzeuge zur Verfügung stellen, diese führen oder bei deren Einsatz behilflich sind. |